20.05.2019 - 13 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 41 der Stad...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 41 der Stadt Klütz für den südwestlichen Bereich der Ortslage Hofzumfelde. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

2.  Die Plangeltungsbereichsgrenzen sind im Übersichtsplan ersichtlich. Das Plangebiet befindet sich im südwestlichen Teil der Ortslage Hofzumfelde. Der Planbereich wird begrenzt.

-       im Norden durch vorhandene Baugrundstücke der Ortslage Hofzumfelde, die über einen Stichweg und die Landesstraße erschlossen werden,

-       im Osten durch die Landesstraße,

-       im Süden und im Westen durch Flächen für die Landwirtschaft.

 

3.  Das Planungsziel besteht in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Schornsteinfegerbetrieb und eine Wohnung im Sinne des allgemeinen Wohnens. Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist im Regelverfahren vorgesehen. Die Stadt ist daran interessiert, dass der Schornsteinfegerbetrieb entsteht und eine Vereinbarkeit mit den Grundsätzen und Zielen der Ortsentwicklung für Hofzumfelde gesichert wird.

 

4.  Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

12

davon anwesend:  

10

Zustimmung: 

10

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Aufstellungsbeschluss weitergeleitet. Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt am 26.06.2019.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=4062&TOLFDNR=107070&selfaction=print