27.11.2018 - 9 B- Plan Nr. 28 Hohen Wieschendorf "Dorfmitte...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel berichtet über das Ergebnis der Abwägung zum Vorentwurf.

Die meisten Stellungnahmen sind für den Bereich um das Golfhotel eingegangen. Die Belange der Privaten sind noch mehr zu würdigen. Eine Stellungnahme des staatl. Amtes liegt bisher nicht vor und sollte zur weiteren Bearbeitung noch abgefordert werden. Maßgeblich ist die Kapazität der Wohnnutzung mit dem Amt für Raumordnung abzustimmen.

 

Der Bauausschuss empfiehlt die Zielsetzungen in den zukünftigen Planungen beizubehalten.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

  1. Die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und der Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeinde Hohenkirchen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft.

Im Rahmen der Abwägung ergeben sich:

-       zu berücksichtigende,

-       teilweise zu berücksichtigende und

-       nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

 

Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 macht sich die Gemeinde Hohenkirchen zu Eigen und ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

davon anwesend:

4

Zustimmung:

4

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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