04.09.2018 - 5.2 Planung der grünpflegerischen Arbeiten
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Datum:
- Di, 04.09.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Bezüglich der Planung der jährlich durchzuführenden grünpflegerischen Arbeiten wie Herstellung von Lichträumen, Heckenpflege, kappen von Bäumen etc. wird vorgeschlagen, dass sich der Bauhof, die Landwirte und der Bürgermeister zusammensetzen, um eine kostengünstige Variante zu finden. Voraussetzung ist eine frühzeitige Abstimmung, damit die Arbeiten bei den Landwirten eingeplant werden. Es sind verschiedene Varianten möglich: Beteiligung an den Arbeiten, komplette Erledigung oder Ausleihe von Geräten. Auch die Abstimmung mit der Naturschutzbehörde in Vorbereitung des „auf den Stock setzens“ von Hecken, sowie das vor Ort verrotten lassen des Schnittgutes, sollte gemeinsam erfolgen.
Auch bezüglich der günstigeren Verwertung des Seegrases wird angeregt, eine gemeinsame Abstimmung mit dem Unternehmen, welches die Ausschreibung gewonnen hat, vorzunehmen. Voraussetzung für eine günstigere Verwertung ist eine bessere Reinigung des Seegrases.