04.09.2018 - 6 Richtlinien über die Aufstellung von Hinweissch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Di, 04.09.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Thomas Zellner
- Beschluss:
- verwiesen
Es ist 20.00 Uhr. Herr Holst nimmt an der Sitzung teil. Somit sind 5 von 7 Mitgliedern anwesend.
Grundsätzlich findet der Gewerbeverein die Abgrenzung zwischen dieser Richtlinie und der neuen potentiellen Werbesatzung äußert schwierig.
Die Ausschussmitglieder sind der Meinung, dass der Erlass einer Richtlinie für die innerörtliche Hinweisbeschilderung erst sinnvoll ist, wenn geklärt ist:
- Wie der Antrag und wie die Begründung für das Schild „Schmetterlingspark“ lautet - dazu soll die Genehmigungsbehörde entsprechende Unterlagen zur Verfügung stellen.
- Wie die wahrscheinlich rechtswidrig genehmigten Schilder wieder entfernt werden können?
- Wie es zum Aufstellen des großen Vorwegweisers auf dem Markt gekommen ist?
Die Verwaltung erklärt, dass bereits mehrfach entsprechende Anfragen an die Genehmigungsbehörde gestellt wurden. Diese wurden bisher nicht beantwortet. Es erfolgte keine Auskunft.
Die Verwaltung soll nun nochmals unter Fristsetzung die Genehmigungsbehörde um entsprechende Auskunft ersuchen. Erfolgt dieses wiederum nicht, soll die Verwaltung sich an die nächsthöhere Institution wenden.
Der WTU-Ausschuss gibt folgende Beschlussempfehlung:
Die Beschlussvorlage 18/12346 zur Entscheidung über die Richtlinie über eine innerörtliche Hinweisbeschilderung wird zurückgestellt bis die Grundsatzfragen, die im WTU vom 12.06.20108 gestellt wurden, geklärt sind.