04.07.2018 - 2 Einwohnerfragestunde

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Ein Anwohner erkundigt sich nach dem Stand des B-Plan Verfahrens am Gutshaus. Er möchte eine Bebauung realisieren. Aufgrund des gerade angelaufenen Verfahrens und der Veränderungssperre kann die Gemeinde einem Vorhaben auf Antrag hin zustimmen. Dazu muss ihr ein Bauantrag oder eine Bauvoranfrage über den Landkreis als Genehmigungsbehörde vorliegen. Die Gemeinde prüft dann, ob das Vorhaben mit den geplanten gemeindlichen Zielen übereinstimmt.

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