18.04.2018 - 7 Satzung über den einfachen Bebauungsplan Nr. 42...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Verfasser: Maria Schultz
- Datum:
- Mi, 18.04.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Julia Tesche
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Meier, Herr Beckert und Herr Grollmisch erklären sich befangen und nehmen in den Zuschauerreihen platz.
Frau Hoot erörtert den Sachverhalt. Bei der Gebietsbetrachtung ist es ähnlich wie beim B-Planes 41. Hier ist eine Unterscheidung nach mehrgeschossigem Wohnungsbau und kleinteiligen Einfamilienhäusern vorzunehmen. Es wird dargestellt, in welchen Haustypen Ferienwohnungen generell zulässig sein sollen. Ebenfalls bedarf die Präzisierung der Entwicklungsziele auch hier einer umfassenden Bestandserfassung, um den vorliegenden Gebietscharakter festzustellen.
Nach der Vorstellung durch Frau Hoot kommt es ebenfalls zu einer Diskussion der Ausschussmitglieder hinsichtlich der Machbarkeit sowie der Präzisierung der Entwicklungsziele des B-Planes 42.
Anschließend lässt Herr Steigmann über den Beschlussvorschlag abstimmen. Dieser wird geändert beschlossen.
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Präzisierung der Entwicklungsziele innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 42 wie folgt:
- Eine Ferienwohnung ist nur zulässig untergeordnet zur Hauptnutzung "Wohnen" innerhalb eines Gebäudes.
- Häuser nur mit Ferienwohnen sind unzulässig.
- Die im Plangebiet vorhandenen Mehrfamilienhäuser (mehrgeschossiger Wohnungsbau) sollen dem Dauerwohnen vorbehalten bleiben. Ferienwohnungen sind hier unzulässig.
- Eine Nutzung mit Ferienwohnen untergeordnet zur Hauptnutzung "Wohnen" soll innerhalb der kleinteiligen Wohnbebauung (Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser) zulässig sein.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Vertreter: | 9 |
davon anwesend: | 8 |
Zustimmung: | 4 |
Ablehnung: | 1 |
Enthaltung: | 0 |
Befangenheit: | 3 |
Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Frau Meier, Herr Beckert und Herr Grollmisch
Nach der Beratung und Abstimmung nehmen Frau Meier, Herr Beckert und Herr Grollmisch wieder an der Sitzung teil.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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