18.04.2018 - 6 Satzung über den einfachen Bebauungsplan Nr. 41...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Steigmann erörtert die Beschlussvorlage und übergibt das Rederecht an Frau Hoot vom Planungsbüro Mahnel. Diese präzisiert die angedachten Entwicklungsziele für den B-Plan 41.

 

Höchste Priorität bzgl. der Entwicklungsziele ist, eine grundliegende Bestandserfassung der vorhandenen Art der Nutzung. Ebenfalls müssen genehmigte Nutzungen gegenüber der tatsächlich vorhandenen Nutzung erfasst werden. In dem B-Plan 41 sind Ferienwohnungen innerhalb des Plangebiets auszuschließen und die Thematik Zweitwohnung muss in der weiteren Entwicklung konkreter thematisiert werden.

 

 

Im Anschluss der Vorstellung kommt es zu einer Diskussion der anwesenden Ausschussmitglieder. Fraglich sehen die Ausschussmitglieder den Umgang mit den Erfassungsbögen. Seitens des Planungsbüros wird diesbezüglich ausgeführt, dass man auf die Bürger bzw. auf die Grundstückseigentümer angewiesen ist, um eine umfassende Bestandserfassung zu bekommen.


Zur kommenden Gemeindevertretersitzung wird die Beschlussvorlage geändert. Die Sachverhaltsdarstellung wird korrigiert, da die Nutzung von Ferienwohnung untergeordnet der Hauptnutzung in kleinteiliger Wohnbebauung in dem Gebiet nicht vorherrscht. Es gibt in dem zu betrachtenden B-Plan 41 nur mehrgeschossige Mehrfamilienhäuser.

 

Herr Steigmann lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen. Dieser wird geändert beschlossen.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Präzisierung der Entwicklungsziele innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 41 wie folgt:

 

-          Die im Plangebiet vorhandenen Mehrfamilienhäuser (mehrgeschossiger Wohnungsbau) sollen dem Dauerwohnen vorbehalten bleiben. Ferienwohnungen sind hier unzulässig.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

8

Zustimmung:

5

Ablehnung:

3

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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