22.03.2018 - 11 Erneuerung Strandhütten mit Querung L01 Grundsa...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Verwaltung hat eine Vorlage erarbeitet, die aus Sicht der Bauausschuss-Mitglieder zeitnah nicht zum Erfolg führt. Die Gemeinde Klütz hat in ihrem Abschnitt grundsätzlich etwas anderes vor und ist scheinbar finanziell derzeit nicht in der Lage, da diese mehrere andere wichtige Projekte erledigen möchte. Es wird noch einmal die Nutzung der Strandhütten und die Erschließung besprochen.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die Erarbeitung einer Konzeption für die Strandhütten einschl. der ggf. möglichen und notwendigen Straßenquerungen L01 (Grundsatzbeschluss). Für die konzeptionelle Planung und Umsetzung sollen aufgrund der finanziellen Lage der Gemeinde Fördermittel eingeworben werden.  Für die notwendige Planung sind Angebote für die Planungsleistungen einzuholen. Vor Auftragsvergabe der Planungsleistung stellt der Planer seinen Entwurfsvorschlag im Bauausschuss der Gemeinde vor.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt

1.  die Erarbeitung eines Konzeptes zur Gestaltung der Übergänge an der L01.

2. nach Abstimmung mit der Stadt Klütz werden die Standorte für die Gebäude festgelegt. Daraus ergibt sich der weitere Verfahrensablauf.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

davon anwesend:

5

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3893&TOLFDNR=97416&selfaction=print