27.02.2018 - 8 Satzung über die 5. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Umstellung des Verfahrens zur Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9. Die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 erfolgt nun als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung hinzuweisen. Ebenso ist bekannt zu geben, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann. 
  2. Der Geltungsbereich des Entwurfes der 5. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 in Boltenhagen umfasst den als SO Wochenendhäuser im B-Plan Nr. 9 festgesetzten Teil des Grundstückes der Wochenendsiedlung Tarnewitz-Mariannenweg e.V. und wird wie folgt begrenzt:
    - nördlich: durch die bebauten Grundstücke südlich der Ostseeallee Nr. 72 bis 90a,b,c,
    - östlich: durch das im Bebauungsplan Nr. 9 festgesetzte SO Ferienwohnungen auf dem östlichen Grundstück der Wochenendsiedlung Tarnewitz-Mariannenweg e.V.,
    - südlich: durch die bebauten Grundstücke nördlich der Straße "Am Reek" Nr. 17 bis Nr. 43,
    - westlich: durch die bebauten Grundstücke nördlich der Straße "Am Reek" Nr. 15a, 15b.
  3. Die Entwürfe der Planzeichnung (Teil A), des Textes (Teil B) sowie die Örtlichen Bauvorschriften und der Begründung inklusive Umweltbericht werden gebilligt und für die Beteiligungsverfahren bestimmt.
  4. Die Entwürfe der Planzeichnung (Teil A), des Textes (Teil B) sowie die Örtlichen Bauvorschriften und der Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten sollen von der Auslegung benachrichtigt werden.
  5. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB am Planverfahren zu beteiligen.
  6. Auf eine Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB kann verzichtet werden.
  7. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 5. Änderung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

7

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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