03.05.2018 - 5 Beschluss über die Haushaltssatzung der Gemeind...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hömke übergibt das Wort an Frau Schmidt. Frau Schmidt erläutert ausführlich den Haushalt. Sie geht dabei anhand des Vorberichtes  insbesondere auf die Ergebnisse in den einzelnen Haushaltsjahren, die Ergebnisvorträge,  die Ermächtigungsvorträge, auf das Muster 5b und die erforderliche Kreditaufnahme im Haushaltsjahr 2018 sowie auf die Neuerungen durch das FAG 2018 ein.

Aufkommende Fragen werden beantwortet.

 

Im Anschluss werden noch einmal die aufgetretenen Fragen bzw. Änderungen/Ergänzungen aus der vorangegangenen Finanzausschuss-Sitzung durchgesprochen und erläutert, welche Änderungen in den Haushalt  übernommen wurden.

 

Herr Boge bittet hinsichtlich der 10.000,00 €, die eingestellt wurden für zwei neue Strandgebühren- bzw. Parkgebührenautomaten um Klärung, ob der Strandautomat, der neu beschafft wird, ein kombinierter Strandparkgebührenautomat mit Wechselgeldfunktion wird.

Gleichzeitig hinterfragen die Ausschussmitglieder, ob der Preis für einen Automaten  mit ca. 4 – 5.000,00 € korrekt ist.

 

Produkt 54101 Konto 52338001 Projekt 012:

Hierbei handelt es sich um Fremdvergabe im Rahmen der Straßenunterhaltung – Pflege der Banketten zwischen Zierow und Eggerstorf. 

 

Herr Rauch erfragt, was sich hinter der hohen Summe im Bereich des Produkts Tourismus 57501 – sonstige Aufwendungen für Sachleistungen und Verbrauchsmittel verbirgt. Hier ist die Bezeichnung u.a. für Dorffeste und Veranstaltungen sehr irreführend. Die Kontobezeichnung müsste entsprechend geändert werden. Es handelt sich hierbei um die zweckgebundenen Aufwendungen aus den Einnahmen der Kurabgabe, die getätigt werden müssen. Hier kommt die Frage auf, ob die Förderung der Stelle für die Kurabgabe in die Kalkulation mit eingerechnet werden muss. Hier muss die Verwaltung den Fördermittelbescheid prüfen, ob dieser eine Zweckbindung dahingehend aufweist. Gleichzeitig wird darum gebeten, dass auch die vorangegangenen Fördermittelbescheide für die anderen Beschäftigten der Gemeinde dahingehend geprüft werden.

 

Es kommt zu einer Diskussion über die Aufwendungen im Rahmen der Kurabgabe, die getätigt werden müssen. Hierbei wird die Frage gestellt, ob die Gemeinde Zierow auch im Alleingang, die GWG-Grenze auf die gesetzlich möglichen 1.000,00 € anheben kann. Könnte die Gemeinde das so beschließen, das möge die Verwaltung prüfen.

 

Hinsichtlich der Zweitwohnungssteuer erfragt Herr Rauch, warum es zu einem Einbruch in den Erträgen kommt, gesehen vom Jahr 2016 zum Jahr 2017. Frau Schmidt erläutert, dass das u.a. mit den Vermietungsagenturen zusammenhängen kann, die Verträge abschließen mit den Zweitwohnungssteuerinhabern und eine Eigennutzung vertraglich ausschließen, sodass sie aus der Zweitwohnungssteuerveranlagung herausfallen. Sie wird das aber noch einmal zur Prüfung an die zuständige Sachbearbeiterin geben und in Kürze eine E-Mail an alle Ausschussmitglieder versenden.

 

Frau Schmidt erläutert weiterhin, dass sich ein kleine Korrektur im Vorbericht ergibt, hinsichtlich der Darstellung der Rücklagen und der zweckgebundenen Kapitalrücklagen. Diese Korrektur wird sie zur Gemeindevertretung vornehmen. Es ändert sich dahingehend auch der Bestand des Eigenkapitals zum Ende des Haushaltsjahres und auch hier wird sie die Satzung entsprechend korrigieren.

 

Herr Hömke stellt sodann den Beschlusvorschlag zur Abstimmung.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss der Gemeinde Zierow empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt gemäß der Kommunalverfassung für das Land M-V die Haushaltssatzung der Gemeinde Zierow für das Haushaltsjahr 2018 einschließlich der Anlagen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

davon anwesend:

4

Zustimmung:

4

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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