09.01.2018 - 8 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 36.1 der Gem...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Hoot vom Planungsbüro Mahnel hat den Abwägungsvorschlag vorgetragen. Intensiv diskutiert wurde in welcher Form die Niederschlagswasserbeseitigung für das Provisorium Parkplatz Park & Ride geschaffen werden kann. Es wurde hinterfragt, ob bei der derzeit geplanten Entwässerung in Form eines Grabens, entlang der Ortslage Wichmannsdorf bis zum Klützer Bach, dies nicht dem B-Plan widerspricht, da im B-Plan grundsätzlich von einer Entwässerung des Niederschlagswassers in östlicher Richtung ausgegangen worden ist. Seitens des Planungsbüros wurde dazu erläutert, dass die Klärung der jeweiligen Ableitung des Niederschlagswassers im Baugenehmigungsverfahren erfolgen muss. Die grundsätzliche Entscheidung für die Niederschlagswasserbeseitigung des gesamten Plangebietes muss in jedem Fall vor Satzungsbeschluss getroffen werden. Alternativ wurde andiskutiert, ob auf den Graben verzichtet werden kann, wenn auf dem gemeindeeigenen Flurstück im Geltungsbereich des B-Planes ein Verdunstungsbecken errichtet wird, um das Niederschlagswasser des Park & Ride Parkplatzes dort einbringen zu können.

 

Im Weiteren wurde darauf hingewiesen, dass der Abwägungsbeschluss zwingend erforderlich ist, um eine Baugenehmigung für das Provisorium Park & Ride Parkplatz erreichen zu können.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

 

  1. Die auf Grund der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Es ergeben sich

-       zu berücksichtigende,

-       teilweise zu berücksichtigende und

-       nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

8

Zustimmung:

5

Ablehnung:

1

Enthaltung:

2

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3795&TOLFDNR=95835&selfaction=print