09.01.2018 - 9 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 40 "Strandkl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Für die Gemeindevertretung ist eine Darstellung beizubringen, in welcher Form die Fassaden konkret gestaltet werden.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:
 

  1. Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß der Zusammenstellung mit Stand vom 27.11.2017  (s. Anlage) teilweise berücksicht. Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit sind nicht abgegeben worden. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 40 „Strandklinik“ der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), und die zugehörige Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und für das weitere Beteiliungsverfahren bestimmt. Der Entwurf und die Begründung sind nach § Abs. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenen Unterlagen ins Internet einzustellen.
  3. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme innerhalb eines Monats aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den öffentliche Auslegung ortsüblich bekannt zu machen.
  5. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen in der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 40 unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen deren Inhalt nicht  kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes Nr. 40 nicht von Bedeutung ist.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

8

Zustimmung:

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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