17.12.2018 - 31.2 Strandauswertung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 31.2
- Gremium:
- Stadtvertretung Klütz
- Datum:
- Mo, 17.12.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:
Die Stadt Klütz unterhält einen Betrieb gewerblicher Art Parken. Sämtliche Einnahmen und Lieferungen und Leistungen, die mit dem BgA Parken in Verbindung stehen sind netto auszuweisen und unterliegen zusätzlich bei entsprechenden Voraussetzungen der Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie der Kapitalertragsteuer.
Separat hiervon sind die Einnahmen der Strandgebühren zu betrachten. Diese unterliegen keiner der o. g. Steuern.
Um eine treffende Aussage hinsichtlich der Überschüsse treffen zu können, müsste die Auswertung separiert werden.