23.07.2018 - 12 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Zusätze:
- Verfasser: Maria Schultz
- Gremium:
- Stadtvertretung Klütz
- Datum:
- Mo, 23.07.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:
1. Der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Klütz im Zusammenhang mit der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 32 der Stadt Klütz „Strand an der Wohlenberger Wiek – Regelung der Infrastruktur“ und die zugehörige Begründung werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
2.Das Plangebiet der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Klütz wird wie folgt begrenzt:
- im Nordwesten:durch die vorhandene Ferienhausbebauung (Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 15),
- im Südwesten:durch den Übergang zu den Polder- und Wiesenflächen,
- im Südosten:durch das vorhandene Schöpfwerk (Grenze zur Nachbarge-meinde Hohenkirchen),
- im Nordosten:durch den Verlauf der Landesstraße (L01).
3.Der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Klütz und die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.
4. Die Planung ist mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.
5.In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Klütz unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Klütz deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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