18.06.2018 - 4.1 Altes Rathaus

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Es wird beantragt, vorab zu klären, welche Rechtsmittel die Stadt Klütz gegenüber dem Eigentümer vom „ Alten Rathaus“ hat, bevor man den Eigentümer einlädt.

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Stellunganhem von der Unteren Denkmalschutzbehörde des LK NWM steht noch aus. RA Pätzmann, der BGM und Frau Schultz werden dazu am 17.07.18 beim LK persönlich vorsprechen um eine abschließende Klärung herbeizuführen. Gleichzeitig wurde der Eigentümer zum Gesprächstermin am 19.07.2018 vom BGM und den beiden Stellvertretern geladen.

 

 

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