05.12.2017 - 6 Satzung über den einfachen Bebauungsplan Nr. 42...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Verfasser: Maria Schultz
- Datum:
- Di, 05.12.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herrn Mahnel erörtert den Sachverhalt. Anschließend kommt es zu einer Diskussion der anwesenden Ausschussmitglieder. Abschließend wird sich darauf verständigt, die Gestaltungssatzung „Friedrich-Engels-Straße“ im Bebauungsplan Nr. 42 mit einzubeziehen. Im Anschluss lässt Herr Steigmann über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen fasst den Beschluss über Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 42 für das Wohngebiet Friedrich-Engels-Straße, August-Bebel-Straße, Ostseering, Ringstraße, Fasanenweg und Weidenstieg.
Das Plangebiet des einfachen Bebauungsplanes Nr. 42 wird wie folgt begrenzt:
- im Nordwesten: durch die Klützer Straße,
- im Nordosten: durch das Grundstück der Grundschule Boltenhagen, das Grundstück Friedrich-Engels-Straße 4 und die Grünfläche zwischen den Grundstücken Friedrich-Engels-Straße 5 und 3,
- im Südosten: durch den Weidenstieg und eine Fläche mit Bäumen und Sträuchern am Weidenstieg,
- im Süden: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie die Flächen des Bebauungsplanes Nr. 26 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.
- Die Planungsziele bestehen in Folgendem:
- Sicherung der Dauerwohnnutzung in einem Wohngebiet.
- Der Bebauungsplan wird als einfacher Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses hinzuweisen.
- Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
- Mit der Ausarbeitung der Unterlagen für den Bebauungsplan Nr. 42 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird das Planungsbüro Mahnel, Grevesmühlen, Rudolf-Breitscheid-Straße 11, beauftragt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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542,9 kB
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(wie Dokument)
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520,6 kB
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