07.11.2017 - 5 Änderung von Bebauungsplänen der Gemeinde Ostse...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Verfasser: Sandra Pettkus
- Datum:
- Di, 07.11.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Sandra Pettkus
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Hierzu wird dem anwesenden Herrn Klinge vom Berliner Planungsbüro Plan und Praxis Rederecht erteilt.
Herr Klinge führt ausführlich die Neuerungen der Baunutzungsverordnung in Verbindung mit Ferienwohnungen und Beherbergungsstätten für die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen aus. Er geht explizit darauf ein, wie im Weiteren mit den Ferienwohnungen und Beherbergungsstätten in Boltenhagen weiter verfahren werden könnte. Die Schlussfolgerung seines Vortrages war, dass für das Gemeindegebiet ein integriertes Tourismusentwicklungskonzept einschl. der Neuregelung von Ferienwohnungen und Beherbergungsstätten in Bezug auf den § 13 a der Baunutzungsverordnungsnovellierung von 2017 erstellt werden muss.
Im Anschluss an den Vortrag bedankt sich Herr Steigmann bei dem Vortragenden und verabschiedet diesen.
Nunmehr lässt Herr Steigmann über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Boltenhagen empfiehlt folgenden Beschlussvorschlag:
1.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, ein integriertes Tourismusentwicklungskonzept einschl. Neuregelung von Ferienwohnungen und Beherbergungsstätten in Verbindung mit § 13 a Baunutzungsverordnung 2017 zu erstellen. die konzeptionelle Betrachtung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen in Verbindung mit §13a BauNVO 2017.
2.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, eine gesonderte Beschlussvorlagen zur Planerbeauftragung für ein integriertes Tourismusentwicklungskonzept zu erstellen. – Konzepterstellung zur kommenden Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt zu erstellen.
Anlagen zur Vorlage
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