11.07.2017 - 10 Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Steigmann erörtert kurz den Hintergrund der Beschlussvorlage. Frau Hooth vom Planungsbüro Mahnel wird erneut einstimmig das Rederecht erteilt.

 

Frau Hooth erörtert, warum eine B-Plan-Änderung erforderlich ist, da im ursprünglichen Plan eine Ausgleichsgrünfläche vorgesehen ist und hier keine baulichen Anlagen errichtet werden können. Auf Nachfrage zur Kostenübernahme des Aufstellungsverfahrens wird der Hinweis gegeben, dass die Kosten durch den Vorhabenträger übernommen werden.

 

Anschließend lässt Herr Steigmann über die Beschlussvorlage abstimmen.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

1.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen fasst den Aufstellungsbeschluss über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für das Gebiet im Ortsteil Tarnewitz westlich der Straße an der Weißen Wiek für den Teilbereich zwischen dem Grundstück Tarnewitzer Huk Nr. 18 und dem Grundstück An der weißen Wiek Nr. 2 und 4.

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

-          im Norden: durch die Straße "Tarnewitzer Huk",

-          im Osten: durch das Grundstück An der weißen Wiek Nr. 2 und 4,

-          im Süden: durch die Grünfläche,

-          im Westen: durch das Grundstück Tarnewitzer Huk Nr. 18.

Die Plangeltungsbereichsgrenze ist der beigefügten Übersicht zu entnehmen.

2.Das Planungsziel besteht in Folgendem:

- Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Errichtung einer Doppelgarage mit Zufahrt von der Tarnewitzer Huk (nördlich).

3.Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses hinzuweisen.

4.Bei der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB ist darüber zu informieren, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

5.Von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

6.Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

7.Mit der Ausarbeitung der Unterlagen wird das Planungsbüro Mahnel, Grevesmühlen, beauftragt.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

8

Zustimmung:

6

Ablehnung:

2

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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