04.07.2017 - 9 Satzung der Gemeinde Damshagen über die 3. Ände...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel stellt die Entwicklung bis zur 3. Änderung noch einmal vor. TH und FH sind wegen des schützenswerten Kronenbereiches festgesetzt. Er verweist ausdrücklich auf die stattfindende Auslegung und das Beteiligungsverfahren für private und TÖBs. Der öffentliche Weg liegt derzeit nur in Teilbereichen auf eigenen Flurstücken. Der Verlauf des Weges wird jedoch geduldet.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Damshagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt:

  1. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für den Bereich Gutshaus Stellshagen in Stellshagen, bestehend aus der Planzeichnung–Teil A, dem Text–Teil B und den örtlichen Bauvorschriften, begrenzt:

-          im Norden:durch das Gebiet SO 1 mit dem Gutshaus und dem begleitenden

Bettenhaus mit Shops,

-            im Südosten:  durch den Weg Richtung Norden nach Klütz (Schloss Botmer),

-            im Westen: durch den Zufahrtsweg zum Gutshaus,

sowie der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Entwurf der Begründung sind für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde Damshagen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist und dass von der Durchführung einer Umweltprüfung abgesehen wird.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

7

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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