21.12.2017 - 7.2 Trinkwasserschutzzonen in der Stadt Klütz

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Gemeinsam mit der unteren Wasserschutzbehörde und dem Zweckverband ist abzuklären, welche Möglichkeiten die Stadt Klütz hat, um aus den engen Zwängen der RiStWag (Richtlinie für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten) befreit zu werden, damit die deutlich erhöhten Baukosten als Konsequenz vermeiden zu können.

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Seitens der Verwaltung wird ein gemeinsamer Termin ZVB/ untere Wasserbehörde LK festgelegt.

 

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