25.09.2017 - 21 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 21.4 der Sta...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Jung lässt über die Empfehlung des Bau- und Hauptausschusses abstimmen.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21.4 der Stadt Klütz für einen Teilbereich der Ortslage Wohlenberg südlich der Landesstraße zwischen dem Bebauungsplan Nr. 23 „Dat oole Hus“ und dem Bebauungsplan Nr. 21.3 für die Ferienhausanlage.

 

  1. Das Plangebiet wird begrenzt:

nördlich:durch die Landesstraße (L 01) "An der Chaussee",

östlich:durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung am "Reethausweg" Nr. 1, 2a, 2b, 5, 6, 11,

südlich:durch Flächen für die Landwirtschaft (Ackerflächen),

westlich:durch den Weg in Richtung Großenhof und Bössow.

Die Planbereichsgrenzen sind der beigefügten Übersicht zu entnehmen.

 

  1. Die Planungsziele bestehen in der Sicherung des baulichen Bestandes. Darüber hinaus ist es beabsichtigt, einen Parkplatz planungsrechtlich vorzubereiten und zusätzlich eine Möglichkeit für Wohnbebauung zu etablieren.
     
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

15

davon anwesend:

9

Zustimmung:

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Beschluss an zuständiges Planungsbüro zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3459&TOLFDNR=93842&selfaction=print