25.09.2017 - 14 Beschluss der nach § 2 des Gemeinde-Leitbildges...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Ellenberg erfragt, warum am 22. 08. 2017 die Presse bereits über die Selbsteinschätzung der Stadt Klütz berichtet hat, obwohl dieses erst am 13.07. 2017 in nichtöffentlicher Sitzung durch den hauptausschuss der Stadt Klütz beraten wurde.

 

Frau Seemann führt hierzu aus, dass dieser Tagesordnungspunkt bereits am 14.08.2017 auf der Tagesordnung der Stadtvertretung stand und dieser, wie zur heutigen Sitzung auch, öffentlich ist. Somit konnte die Presse hieraus bereits die Informationen entnehmen.

 

Es folgt eine kurze Diskussion der Stadtvertreter.

 

Herr Swazina erklärt, dass beim Punkt K II g) wenigsten 1 Punkt vergeben werden sollte, da die Stadt Klütz durch abgesenkte Fußwege und auch die öffentlichen Einrichtungen für Behinderte zugänglich sind.

 

Die Stadtvertreter stimmen diesem einstimmig zu.

 

Herr Jung lässt über die Beschlussvorlage mit den vorgenannten Änderungen abstimmen.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die nach §§ 2 und 3 des Gemeinde-Leitbildgesetzes vorzunehmende Selbsteinschätzung.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

15

davon anwesend:

9

Zustimmung:

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

Die gemeindliche Selbsteinschätzung wurde am 13. Oktober 2017 an die Koordinierungsstelle nach § 6 GLeitbildG

gesendet.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3459&TOLFDNR=93820&selfaction=print