06.12.2016 - 9 Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungspla...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Ab diesem Tagesordnungspunkt nimmt Herr Stappenbeck an der Sitzung teil. Somit sind nun 8 Ausschussmitglieder anwesend.

 

Seitens der Investoren und Planer wird das Vorhaben vorgestellt. Folgende Fragen sind aufgetreten:

  1. Betreiber

Es wird ausgeführt, dass eine getrennte Betreibung seitens des Kino´s und des Adventure Parkes geben wird.

  1. Angedachte Platznutzung

Vor dem Gebäude Villa Minerva – seitens der Gemeinde wird es als Bedenklich erachtet, dass diese Fläche in das Verkaufsgeschehen der Fläche Villa Minerva einbezogen wird.

  1. Schallschutz sowohl für das Kino als auch für den Adventure-Park

Der Schallschutz wurde bislang nicht überprüft. Dieses wird sich aus den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ggf. ergeben, so dass mit unter ein Schallschutzgutachten eingeholt werden muss.

  1. Belieferung

Es sollte versucht werden, das Parken in der Mittelpromenade auch für die Belieferung der Einrichtungen Kino und Adventur-Park zu unterbinden.

  1. Bereich S1 - Unterbrindung Strandversorgung, technische Ausrüstung, Kino, Eislaufbahn

Hier wird darauf aufmerksam gemacht, dass z. Z. keine baulichen Anlagen im Bebauungsplan dargestellt sind. Diese werden aber erforderlich sein. Ausgeschlossen wird eine mobile Imbisseinrichtung.

Bereich 8 Pkt. 4 – kulturelle Veranstaltungen vor der Kuppel

Die Fläche wird mit 380 m² angegeben. Weitere Fläche für kulturelle Veranstaltung befindet sich gegenüber des Eingangsbereiches Villa Minerva.

 

  1. Betrieb der Schlittschuhbahn

Hier wird kein Kunsteis, sondern richtiges Eis zur Ausführung kommen.

 

  1. Abmaße der Kuppel

Durchmesser 22 Meter, Höhe 11,5 Meter

 

  1. Gestaltungsvorschrift 6 Pkt. 2

Muss ausgetauscht werden gegen 7 Pkt. 2.

 

  1. Auswirkungen der Planung auf benachbarte Grundstücke

Dieses bleibt abzuwarten.  Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde. Somit obliegt auch der Gemeinde eine Entscheidung zu treffen, ob andere Grundstücke ebenfalls überplant werden.

 

  1. Erschließung

Die Zufahrsregelungen sind zu konkretisieren.

 

  1. Verbreiterung der Mittelpromenade

Entsprechend der Vorgaben aus dem Umlegungsverfahren. Es wird erklärt, dass diese Punkte Bestandteil der Planung sind.

 

  1. Nachreichung der Anzahl der Plätze für die Gastronomie.

 

  1. Der Nachweis der öffentlichen Zuwegung muss erbracht werden.

 

 

Zusammenfassend ist zu sagen, dass die vorgetragene Präsentation seitens der Bauausschussmitglieder sehr begrüßt wird. Die im Wortprotokoll aufgeworfenen Punkte müssen bearbeitet werden. Daraus und aus den Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange kann ggf. ein zweites Auslegungsverfahren erforderlich werden.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt der Gemeindevertretung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

 

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen billigt den vorliegenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 und den Entwurf der Begründung dazu. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2.Die Gemeinde beschließt, das weitere Planverfahren unter der Gebietsbezeichnung "Adventure-Park" fortzuführen.

 

3.Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 einschließlich der Begründung ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll. Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist ferner mitzuteilen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

 

4.Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme innerhalb eines Monats aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.

 

5.Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

8

Zustimmung:

6

Ablehnung:

2

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Geht mit geänderten Unterlagen in die Gemeindevertretung.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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