01.12.2016 - 8 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 24 der Gemei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Sachverhalt wird durch das Planungsbüro Mahnel umfangreich vorgestellt und bis hin zur Gestaltung und Farbgebung besprochen. Eine positive raumordnungsrechtliche Stellungnahme durch das Land wird erwartet trotzdem einzelne Ackerwertzahlen über dem Grenzwert liegen. Das Land und der Landkreis gehen hier unterschiedlich mit dem Landesentwicklungsplan um. Der Landkreis verweist in seiner Beurteilung auf den LEP. Es wird durch die angrenzende Tierklinik keine weitere Erschließung wegen der wenigen Verbraucher notwendig. Die notwendige Ausgleichsbilanzierung soll möglichst in der Gemeinde erfolgen. Die Lage muss bis zum Abschluss der Maßnahme feststehen. Herr Neick sprach den geplanten Rückbau des Silos zwischen Brook/Warnkenhagen im Zuge der FNO an.   Die Gemeinde könnte sich vorstellen, eine Teilfläche zur Verfügung zu stellen. Die Gemeindevertreter haben auch über eine Erweiterung der Flächen gesprochen. Aufgrund der notwendigen Ausgleichsbilanzierung wird empfohlen, die Flächen so gering wie möglich zu halten. Es erfolgt überwiegend eine begrünte Einfriedung. Es wird über den Misthaufen an der Grundstücksgrenze gesprochen. Die Anordnung ist unter betrieblichen Gesichtspunkten ungünstig; jedoch wegen der Geruchsbelästigung die weiteste Entfernung zur Wohnnutzung. Darüber hinaus werden die verendeten Tiere angesprochen, die vereinzelt auf der Weide liegen. Der Landwirt stellte dazu klar, dass die Tiere Montag bis Freitag am Vormittag  abgeholt werden. Die Tiere sind mit einer Plane zugedeckt. Am Wochenende und am Feiertag besteht keine Abholmöglichkeit. Zu den gestalterischen Festsetzungen wird festgelegt, die Material/Produktbeschreibungen (Eternit, Faserzement etc.) herauszunehmen. Zur Farbgebung wird vorgeschlagen:

für Wandflächen: rot/grün/grau/weiß; Dachflächen: rot bis schwarz

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Kalkhorst für einen Teilbereich in der Ortslage Hohen Schönberg westlich des Forstweges, bestehend aus der Planzeichnung Teil-A, dem Text-Teil B und den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen begrenzt:

nördlich:durch die rückwärtige Grundstücksgrenze der Bebauung südlich der Kalkhorster Straße,

westlich:durch Flächen der Landwirtschaft,

südlich:durch Flächen der Landwirtschaft,

östlich:durch den Forstweg

und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

 

  1. Der Entwurf des Babuungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Kalkhorst und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht (sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen) sind für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 24 der Gemeinde Kalkhorst unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Kalkhorst deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes Nr. 24 nicht von Bedeutung ist sowie, dass bei Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

8

Zustimmung:

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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