15.09.2016 - 6 Satzung über die 1. Änderung und Ergänzung des ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Gabe betritt um 19.30 Uhr den Sitzungssaal und nimmt an der Sitzung teil. Es sind nunmehr 6 von 11 Ausschussmitglieder anwesend. Die Beschlussfähigkeit ist nun gegeben.

 

Frau Zimmer erläutert den Sachverhalt und teilt mit, dass am heutigen Tag zu dem Tagesordnungspunkt ein Abstimmungsgespräch zwischen dem Planungsbüro Mahnel, der Verwaltung (Frau Schultz) und dem Planungsbüro Zimmer stattgefunden hat.

Frau Zimmer erteilt Frau Hoot, vom Planungsbüro Mahnel Rederecht. Frau Hoot teilt mit, dass der Entwurf und Auslegungsbeschluss bereits gefasst wurde. Nach der vollzogenen Auslegung kamen keine Anmerkung aus der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden parallel beteiligt. Die Abstimmungen mit den Nachbargemeinden wurden durchgeführt. Im Ergebnis des Beteiligungsverfahren ergeben sich Stellungnahmen von Behörden und Trägern sonstiger öffentlicher Belange. Auf diese geht Frau Hoot im folgendem ein.

 

Es gibt 4 wichtige Gesichtspunkte, die aus den Stellungnahmen der Trägerbeteiligung hervor gehen.

 

  • Umstellung des Verfahrens
  • Höhenentwicklung
  • Gestaltung der Verkehrsflächen und der südlichen Wendeanlage
  • Externe Ausgleichmaßnahmen

 

Folgende Punkte werden von Frau Hoot vorgestellt und von den Ausschussmitgliedern diskutiert:

  • Wahl des Planinstumentes, Aufstellung gemäß § 13 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung

Die Stadt ergänzt die Begründung. Das aufgeführte Urteil der Träger hält das Planungsbüro Mahnel in diesem Fall für nicht zutreffend. Die Stadt hält an ihrem Aufstellungsverfahren fest. Die Mitglieder sind sich hier einig.

  • Festsetzung einer Grünfläche im Bereich der zu erhaltenen Hecke der Stadt

Die Stadt bleibt bei der Festsetzung eines WA im Bereich der zu erhaltenen Hecke. Hierüber besteht Einigkeit.

  • Darstellung von Bäumen innerhalb der festgesetzten Parkanlage

Die Ausschussmitglieder stimmen dem zu.

  • Festsetzung der Grünflächen/Schutzgrün als private Fläche

Die Stadt bleibt bei der Festsetzung einer öffentlichen Fläche. Hierüber besteht Einigkeit.

  • Klarstellung der max. Dachneigung bei flachgeneigten Dächern und Flachdächern

Die Stadt folgt der Anregung einer Dachneigung von < 10°. Hierüber besteht Einigkeit.

  • Verzicht auf die Festsetzung der max. Traufhöhe im WA

Die Stadt bleibt bei Ihren Festsetzungen.

 

Hier kommt es zu einer Diskussion der Ausschussmitglieder, ob die max. Traufhöhe mit max. 6 m ausreichend ist. Frau Hoot erklärt in einem Beispiel, dass bei einer zweigeschossigen Bebauung die Traufhöhe zu gering bemessen ist. Es wird sich darauf verständigt die Firsthöhe auf max. 7.50 m festzusetzen und eine Zweigeschossigkeit beizubehalten. Auf die Angabe der Traufhöhe wird verzichtet.

Die Höhen sind bis zum Satzungsbeschluss festzulegen:

  • Eine eindeutige Definition des Höhenbezugs ist ebenfalls bis zum Satzungsbeschluss vorzunehmen. Zu den Höhen ist noch ergänzend zu erwähnen, dass die Schachtdeckelhöhen als Grundlage für die Höhen der straßenseitigen Gebäudefassaden festzusetzen sind. Dies wir von allen Mitgliedern befürwortet.
  • Des Weiteren sind Anpassungen zu den örtlichen Bauvorschriften bis zum Satzungsbeschluss vorzunehmen.
  • Die Festsetzung straßenbegleitender Bäume und Solitärpflanzen

 

Es kommt zu einer Grundsatzdiskussion der anwesenden Ausschussmitglieder.

Es wird sich darauf verständigt, in der Erschließungsplanung explizit auf die Solitärpflanzen und Bäume einzugehen. Hier sind ebenfalls Festlegungen bis zum Satzungsbeschluss zu treffen.

 

  • Die Wendeanlage am Ende der Planstraße B wird zzgl. Der Verkehrsflächen verlegt, Hierzu muss die Stadt im Abwägungsbeschluss eine Formulierung bis zum Satzungsbeschluss fassen. Hierrüber besteht Einigkeit.

 

Der Beschlussvorschlag wird vom Planungsbüro Mahnel ausformuliert und zur übernächsten Stadtvertretersitzung vorgelegt. Die Beschlussvorlage ist nicht auf die Stadtvertretersitzung am 26.09.2016 zu bringen.

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zurückgestellt

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

11

davon anwesend:

6

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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