05.07.2016 - 6 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 9 der Gemein...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Heidmann erteilt Herrn Mahnel, vom gleichnamigen Planungsbüro und Herrn Müller-Menkens vom gleichnamigen Architekturbüro Rederecht.

 

Herr Mahnel geht auf die beabsichtigte Planungsziele des B-Plan Nr. 9 in Stellshagen ein. Er erörtert die Entstehung des B-Plan Nr. 9. Im Vorfeld haben hierzu mehrere Arbeitsgruppentreffen, die sich mit der Weiterentwicklung der Ortslage beschäftigten stattgefunden. Ebenfalls wurde eine Anwohnerbefragung durchgeführt. Die Anliegen und Ergänzungen der Anwohner sind mit in die Planung des B-Plan Nr. 9 eingeflossen.

 

Nach den Ausführungen von Herrn Mahnel geht Herr Müller-Menkens weiter auf die Situation des Ortes ein. Er stellt den Ist-Zustand dem geplanten Zustand gegenüber und erörtert diesen.

 

Nach der Vorstellung der beiden Ingenieure wird die Vorlage zur Diskussion gestellt. Es kommt zu einem offenen Meinungsaustausch der anwesenden Gäste und Ausschussmitglieder.

 

Von Seiten der Ausschussmitglieder wird hinterfragt, ob es mit zusätzlicher Schaffung von Wohnbebauung in den gemeindeeigenen B-Plänen zu Problemen bezüglich deren Genehmigung kommen könnte. Herr Mahnel regt an, einen Termin mit dem Amt für Raumordnung, dem Landkreis Nordwestmecklenburg und der Gemeinde Damshagen diesbezüglich zu führen.

 

Es wird sich darauf verständigt, in dem Beschlussvorschlag zu ergänzen:

 

-          die Teilfläche A mit max. 12 Wohneinheiten, als allgemeines Wohngebiet mit aufzunehmen. Des Weiteren soll vor Auslegung des B-Plans eine frühzeitige Bürgerbeteiligung durchgeführt werden.

 

Herr Heidmann lässt über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Damshagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen billigt die vorgelegten Vorentwürfe der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Damshagen für den Ortskernbereich der Ortslage Stellshagen.
  2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit sind frühzeitig zu beteiligen (nach § 4 Abs. 1 BauGB und nach § 3 Abs. 1 BauGB).
  3. Die Planungsabsichten sind mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.
  4. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren zu ändern.
  5. Die Teilfläche A wird auf max. 12 Wohneinheiten beschränkt und als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.
  6. Vor dem Auslegungsverfahren wird eine frühzeitige Bürgerbeteiligung durchgeführt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

6

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

Frau Luckmann verlässt die Sitzung um 20.30 Uhr. Es sind nunmehr 5 von 9 Ausschussmitglieder anwesend.

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Anlagen zur Vorlage

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