23.06.2016 - 13 Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Meier stellt den Antrag, als Dacheindeckung grundsätzlich nur Reet zuzulassen. Dem Antrag wird mit 6 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen zugestimmt.

 

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen fasst den Aufstellungsbeschluss über die 4 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5a "Redewisch Dorf" der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für den Teilbereich an der Redewischer Straße Nr. 17a in Redewisch.

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

-          im Norden: durch die private Grünfläche und das Grundstück Redewischer Straße Nr. 17b,

-          im Osten: durch die Grundstücke Steiluferring Nr. 1 und Nr. 2,

-          im Süden: durch die Redewischer Straße,

-          im Westen: durch die private Grünfläche und das Grundstück Redewischer Straße Nr. 17a,

 

Die Plangeltungsbereichsgrenze ist der beigefügten Übersicht zu entnehmen.

 

  1. Das Planungsziel besteht in Folgendem:

- Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung von kleinteiliger Wohnbebauung (4 Baugrundstücke mit jeweils ca. 600m² Grundstücksfläche) anstelle eines großen Baukörpers,

- Einzelhäuser mit jeweils maximal 2 Wohneinheiten,

- Verlagerung der Erschließung als mittiger Weg zwischen den geplanten Grundstücken unter Einbeziehung der Belange des Grundstückes Redewischer Straße Nr. 17b,

- Überplanung eines Teils der als Streuobstwiese festgesetzten Fläche mit Wohnbaufläche,

- 1 bislang festgesetztes Baufenster künftig fortfallend,

- Erschließung der geplanten Grundstücke ausschließlich über den künftig geplanten von der Redewischer Straße abzweigenden Erschließungsweg,

- Beibehaltung des bislang für das Plangebiet festgesetzten Maßes der baulichen Nutzung GRZ, GFZ, FH, TH,

- unter Berücksichtigung von Reet als Dachdeckung anstelle von maximal 45° Dachneigung nun 51° Dachneigung.

 

  1. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses hinzuweisen.

 

4.Bei der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB ist darüber zu informieren, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und  § 4 Abs. 1 BauGB wird in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

5. Von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

 

6.Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

7.Mit der Ausarbeitung der Unterlagen wird das Planungsbüro Mahnel, Grevesmühlen, beauftragt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

9

Zustimmung:

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3275&TOLFDNR=84754&selfaction=print