18.02.2016 - 5 Beschluss zur Neufassung der Hauptsatzung der G...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Verfasser: Frau Katrin Pardun
- Datum:
- Do., 18.02.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB I Zentrale Dienste / Finanzen
- Bearbeiter:
- Katrin Pardun
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Gottschalk stellt die Änderungsinhalte der Hauptsatzung vor. Der Bauausschuss macht folgende Vorschläge zur Gemeindevertretung:
§ 2 - Ortsteile
Die Ortsteile könnten chronologisch geordnet werden.
§ 3
Abs. 3 kann vor Absatz 1 gesetzt werden.
Im Absatz 3 bzw. dann Abs. 1 ist im ersten Satz zu ändern:
Die Einwohner /innen erhalten die Möglichkeit in einer Fragestunde zu Beginn des öffentlichen Teils....
Die Verwaltung soll prüfen, ob Abs. 1 gegebenenfalls gestrichen werden kann.
§ 4
Abs. 3 Punkt 4
Herr van Leeuwen besteht darauf, dass eine rechtssichere Aussage seitens des RAB vorliegt, bevor über die öffentliche Behandlung von Bauanträgen beschlossen werden kann. Die Aussage seitens des RAB hat anhand eines konkreten Beispiels zu erfolgen und sollte bis zur Gemeindevertretung vorliegen. Grundstücksgeschäfte und Liegenschaften sollten in Abs.3 Punkt 4 ergänzt werden.
§ 6
Abs. 1 Punkt 1
Herr Peplau findet die vorgeschlagenen Wertgrenzen von 5000,00 Euro bzw. 500,00 Euro zu hoch.
Abs. 1,2,3
Hier fehlt die Bemessungsgrundlage. "Pro Jahr" sollte ergänzt werden.
Abs. 4 Punkt 3
Die Erteilung und Versagung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB, sollte nach Anhörung des Bauausschusses erfolgen.
§ 7
Der Bauausschuss hinterfragt, was „unbestimmte Begriffe“ bedeutet. Der Bauausschuss empfindet, dass dieser Sachverhalt nicht in die Hauptsatzung gehört. Ausreichend wäre hier eine Aussage, dass die Haushaltssatzung des Landes gilt. Hier sollte eine Klärung erfolgen, ob § 7 gegebenenfalls gestrichen werden kann, da hier die gesetzlichen Grundlagen des Landes gelten.
§ 9
Abs. 5
Die Adressangaben sind seitens der Verwaltung nochmals zu überprüfen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
169 kB
|
|||
|
2
|
öffentlich
|
102 kB
|
|||
|
3
|
öffentlich
|
235,3 kB
|
|||
|
5
|
öffentlich
|
150,8 kB
|
|||
|
6
|
öffentlich
|
9,7 kB
|
