03.11.2016 - 2.1 Verkehrsberuhigung in der Schlossstraße

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Seitens der Einwohner wird gefordert, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h dringend umzusetzen ist, da die Lärmbelästigung und die Erschütterungen, die durch die Fahrzeuge besonders im hinteren Bereich der Schloßstraße (ab Kreuzung Bahnhofstraße in Richtung Ortsausgang) verursacht werden, für die Anwohner nicht mehr hinnehmbar sind. Frau Buchholz weist darauf hin, dass vor ca. 9 Wochen eine entsprechende Unterschriftensammlung an das Amt übersandt wurde und kritisiert, dass sie bislang noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung erhalten haben.  Der Bauausschuss erklärt, dass die Stadt Klütz sich um die Verkehrsberuhigung bemüht. Derzeit wird die Teileinziehung für die Befahrung der Schlossstraße mit LKW Verkehr beim Landkreis beantragt und wird geprüft ggf. genehmigt. Im Weiteren muss dann nochmals eine Geschwindigkeitsreduzierung beim Landkreis beantragt werden.

 

Da im Stadtbereich die Straßen aufgrund der Pflasterung nicht mit Fahrrädern befahrbar sind, wird seitens der Einwohner der Vorschlag unterbreitet, ob eine einseitige Ausweisung des bisherigen Gehweges als Radweg  erfolgen kann. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass  das Parkverbotsschild für die Bahnhofstraße im Zuge der Straßenreinigung fehlt.

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

An die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises NWM wurde der Antrag auf 30km/h ( mit Unterschriftensammlung der Einwohner der Schloßstraße) gestellt.

 

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