10.03.2016 - 24.1 Anleger Wohlenberg

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Der Anleger befindet sich in der Verkehrssicherungspflicht der Stadt Klütz. Die Schilder „Betreten verboten“ - „Lebensgefahr“ sind unverzüglich wieder aufzustellen.

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3146&TOLFDNR=83316&selfaction=print