05.11.2015 - 7 Beschluss zur 2. Satzung zur Änderung der Satzu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Neubauer erläutert den Sachverhalt. Auftretende Fragen werden beantwortet.

Bis zum Hauptausschuss am 09.11.2015 ist zu klären, ob der Verfügbarkeitsgrad von 16,7 v.H. nicht auf 50 v.H. und der Verfügbarkeitsgrad von 5,75 v.H. nicht auf 25 v.H. angehoben werden kann.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die anliegende 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Klütz über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

davon anwesend:

4

Zustimmung:

4

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Verlauf der Sachbearbeitung:

Ein signifikantes Abweichen von dem im Satzungsentwurf enthaltenen Verfügbarkeitsgraden wird aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des BVerwG und OVG M-V verwaltungsseitig nicht empfohlen. Der vorgelegte Entwurf enthält nach Auffassung der Verwaltung - wie von den Gerichten gefordert - eine in sich schlüssige und verhältnismäßige Aufteilung der Verfügbarkeitsgrade.

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