Die Verwaltung wird darum gebeten, darauf zu achten, die Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen, insbesondere private Grundstücksverkäufe, möglichst kurzfristig zu bearbeiten.
Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:
Gesetzliche Frist zur Bearbeitung ligt bei 2 Monaten. Innerhalb dieser Frist (meist früher) werden die Vorkaufsrechtverzichtserklärungen auch bearbeitet. Zur Kenntnisnahme.