11.04.2016 - 18 Beseitigung Feuchtigkeitsschäden Schule

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Die Stadtvertreter sind sich einig, dass die Beseitigung der Feuchtigkeitsschäden erfolgen muss. Dennoch haben sie den Eindruck, als hätte hier die Firma, deren Angebot der Beschlussvorlage beiliegt, ein Konzept zur Beseitigung erstellt. Die Verwaltung muss aber den Firmen ihre konzeptionellen Vorstellungen, wie am besten und wirkungsvollsten die Feuchtigkeitsschäden beseitigt werden können, vorlegen und daraufhin Angebote abverlangen.

 

Die Stadtvertreter sind sich einig, dass 3 Angebote von Firmen, die sich auf Mauerwerkstrockenlegung spezialisiert haben, eingeholt werden müssen; der wirtschaftlichste Anbietert ist zu beauftragen.

 

 

Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, zur Beseitigung der Feuchtigkeitsschäden an der Außenfassade der Regionalen Schule 3 Angebot von Firmen, die sich auf Mauerwerkstrockenlegung spezialisiert haben, eingeholt werden müssen. Der wirtschaftlichste Anbieter ist zu beauftragen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

15

davon anwesend:

13

Zustimmung:

13

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

 

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