16.07.2015 - 8 Beschluss zur frühzeitigen Abwägung der öffentl...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die frühzeitigen Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Absatz 7 und § 1a Absatz 2 Satz 3 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Ferienhof Elmenhorst“, Planungsstand: Januar 2013.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die zu berücksichtigenden Hinweise und Anregungen, die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebracht wurden, einzuarbeiten.

Die Behörden und sonstigen Träger sind vom Ergebnis der frühzeitigen Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:

10

Zustimmung:

10

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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