23.06.2015 - 6 Beschluss zur frühzeitigen Abwägung der öffentl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Wiencke die Planerin macht Ausführungen zur Abwägung des B-Planes. Gründe, die zur Verzögerung des Vorhabens beigetragen haben, waren u.a. der notwendige Grundstückserwerb, die durch einen Nachbarn verwehrte Baulast, für die im Baufeld 4 geplanten Ferienwohnungen sowie die Beteiligung der Naturschutzbehörde und die Änderung des Flächennutzungsplanes. Von der Nachbargemeinde Dassow gab es die Stellungnahme, dass das benachbarte FFH-Gebiet im Rahmen der Bauleitplanung abgeprüft werden sollte. Dies wurde durch Herrn Jensen, dem Naturschutzplaner, abgeprüft.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die frühzeitigen Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Absatz 7 und § 1a Absatz 2 Satz 3 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Ferienhof Elmenhorst“, Planungsstand: Januar 2013.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die zu berücksichtigenden Hinweise und Anregungen, die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebracht wurden, einzuarbeiten.

Die Behörden und sonstigen Träger sind vom Ergebnis der frühzeitigen Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:                           

9

Zustimmung:             

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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