01.04.2015 - 5 Satzung über die 2. Änderung des Geltungsbereic...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Rätz teilt mit, dass der neue Abwägungsvorschlag mit separater Post kam; im Text ist jetzt alles so, wie besprochen.

Herr Lars Hertelt vom Planungsbüro ergänzt, dass allgemein keine wesentlichen Änderungen erfolgt sind. Wichtig sei jedoch der Hinweis zum Punkt 3 im Abwägungsvorschlag „ohne Anregung und Bedenken“ in den Beschluss mit aufzunehmen.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Zierow empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt:

 

1. Die auf Grund der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Zierow unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit wurden nicht abgegeben. Es ergeben sich

- zu berücksichtigende,

- nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

davon anwesend:                           

4

Zustimmung:             

4

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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