03.03.2015 - 5 Bebauungsplan Nr. 25 für einen Teilbereich der ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Beschlussvorlage wurde sehr kontrovers diskutiert. Insbesondere wurde die Sinnhaftigkeit der Aufstellung eines B-Planes in Frage gestellt. Seitens des Planungsbüros Mahnel, der Verwaltung und des Bürgermeisters wurde die Beschlussvorlage inhaltlich sehr ausführlich erläutert. Insbesondere wurde darauf abgestellt, welche Vorteile die Aufstellung eines kommunalen Entwicklungsplanes mit sich bringt. Die Frage nach der Verknüpfung dieses Planes mit dem Voranschreiten des FNP wurde aufgeworfen. Kosten und Zeitschiene wurde hinterfragt. Insbesondere wurde herausgearbeitet, dass im Zuge der Aufstellung eines kommunalen Entwicklungsplanes die FFH und die SPA-Untersuchungen durchgeführt werden können und müssen. Die Kosten hierfür sollten von den begünstigten Investoren getragen werden, gesichert über städtebauliche Verträge. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen können dann von der Gemeinde in die Abarbeitung des FNP übernommen werden.

Man verständigte sich dazu, dass anstatt eines Aufstellungsbeschlusses für einen B-Plan ein Aufstellungsbeschluss für einen kommunalen Entwicklungsplan für die Ortslage Hohen Wieschendorf gefasst werden soll. Nach Fassung des Aufstellungsbeschlusses soll ein Workshop mit allen Beteiligten durchgeführt werden.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die Aufstellung eines kommunalen Entwicklungsplanes für die Ortslage Hohen Wieschendorf.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

davon anwesend:                           

5

Zustimmung:             

4

Ablehnung:

1

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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