03.03.2015 - 5 Bebauungsplan Nr. 10 für den Ortsteil Rolofshag...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Hr. Heidmann verliest den Sachverhalt der Beschlussvorlage und bitte Herrn Lorenz, vom PB Mahnel um entsprechende Ergänzungen.

Hr. Anders erkundigt sich nach dem Kostenrahmen für die Planungsleistungen. Es wird auf das Angebot im TOP 18 des nichtöffentlichen Teils verwiesen.

Frau Krüger erkundigt sich, ob bereits Abstimmungen mit dem LK NWM diesbezüglich geführt wurden. Frau Tesche informiert über ein Gespräch beim LK NWM mit Frau Gielow, Herrn Mahnel und Herrn Lorenz vom PB Mahnel zu dieser Thematik.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Damshagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt:

 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Damshagen für den nordwestlichen Bereich der Ortslage Rolofshagen. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
  • nördlich:              von landwirtschaftlichen Flächen,
  • westlich:              von vorhandener Wohnbebauung entlang des Sandweges,
  • südlich:                            von landwirtschaftlichen Flächen,
  • östlich:                            von vorhandener Wohnbebauung entlang des Sandweges.

 

  1. Das Planungsziel besteht in der planungsrechtlichen Vorbereitung von Flächen für eine Wohnbebauung.

 

  1. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses hinzuweisen.

 

4.              Bei der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB ist darüber zu informieren, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

 

5.              Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:                           

6

Zustimmung:             

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2911&TOLFDNR=76312&selfaction=print