03.03.2015 - 6 Aussenbereichssatzung Parin Oberdorf

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Hr. Heidmann verliest den Sachverhalt der Beschlussvorlage und bittet Herrn Lorenz vom PB Mahnel, um entsprechende Ergänzungen.

Herr Lorenz stellt die beiden Varianten vor.

Die Bauausschussmitglieder diskutieren über die Varianten und bevorzugen eine reduzierte Variante, in der die Bebauung bzw. das Baurecht über den Bestand  gesichert wird.

Hauptaugenmerk liegt auf dem Grundstück der Antragstellerin. Insofern sollte versucht werden nur ihr Grundstück zu überplanen. Seitens einer Vertreterin der Antragstellerin wird um eine zügige Umsetzung gebeten. Herr Anders weist darauf hin, dass vor Aufstellung der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Antragstellerin und der Gemeinde zustande kommen muss. Frau Tesche ergänzt, dass der Vertrag zur Regelung der Kostenübernahme spätestens vor der öffentlichen Bekanntmachung erfolgen sollte.

 

Der Bauausschuss empfiehlt die Variante 1 weiterzuverfolgen, jedoch ist sie auf das Grundstück der Antragstellerin zu beschränken. Das Planungsbüro Mahnel und die Verwaltung klären zur kommenden GV, ob die Vorgehensweise so umsetzbar ist.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Damshagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt:

 

1.              die Aufstellung der Außenbereichssatzung der Gemeinde Damshagen für den Ortsteil Parin in den als Anlage dargestellten Grenzen.

 

2.              Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen fasst den Beschluss über die Aufstellung der Außenbereichssatzung der Gemeinde Damshagen für den Ortsteil Parin. Das Satzungsgebiet wird in Abhängigkeit der Variante 1) wie folgt begrenzt:

              nördlich und westlich:              von bereits bebauten Grundstücken sowie

                                                                        landwirtschaftlichen Flächen,

              südlich und östlich:                              von landwirtschaftlichen Flächen,

 

3.              Das Planungsziel besteht in der planungsrechtlichen Vorbereitung von Flächen für eine Wohnbebauung, dabei ist sich auf das Grundstück der Antragstellerin zu beschränken. Es werden lediglich bereits bebaute Bereiche planungsrechtlich geregelt. Einzelne Festsetzungen zu planungsrechtlichen Zulässigkeiten werden gebäudebezogen getroffen.

 

4.              Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:                           

6

Zustimmung:             

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2911&TOLFDNR=76309&selfaction=print