18.03.2015 - 9 Anfragen nach der Geschäftsordnung / Sonstiges

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Wortprotokoll

Herr Steigmann weist darauf hin, dass beschlossene Satzungen durch entsprechende Kontrollen und Strafen durchsetzt werden müssen. Im Strandbereich wird rechtswidrig verstärkt Außengastronomie festgestellt. Er fordert den Kurbetrieb auf, die bestehenden Strandkorbvermieterverträge zu kontrollieren und die rechtskräftigen gültigen Satzungen durchzusetzen.

 

Anschließend kommt es zur reger Diskussion der Kurbetriebsausschussmitglieder bezüglich der bestehenden, bis 31.03.2016 abgeschlossenen, Strandkorbvermieterverträge.


Ebenso wird über die Strandkorbwärterhäuschen, den DLRG-Türmen und der möglichen Dünenpromenade debattiert.

 

Für eine abschließende Beratung und Gestaltung der zukünftigen Strandkorbvermieterverträge wird auf die Herbstsitzung des Kurbetriebsausschusses verwiesen.

 

Frau Bräunig verliest eine Tischvorlage bezüglich eines Schreibens einer Zweitwohnungsbesitzerin Am Reek, die um eine Regelung und Einführung einer Jahreskurkarte für Familien bittet.

 

Frau Hörl verweist auf § 10 der Kurabgabensatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen, dass kein Handlungsbedarf besteht. Die Kurabgabensatzung regelt bereits die Erhebung des Kurbeitrages für Zweitwohnungsinhaber, als auch dessen Angehörige.

 

Nach kurzer Meinungsäußerungen der Kurbetriebsausschussmitglieder, kommt man einheitlich zum Entschluss, dass keine Familienkurkarte eingeführt wird und die geltenden, gesetzlichen Regelungen in der Kurabgabensatzung ausreichend  sind.

 

Frau Bräunig stellt fest, dass es keine weiteren Anfragen gibt, bedankt sich bei den Anwesenden und beendet den Öffentlichen Teil der Kurbetriebsausschusssitzung.

 

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