23.02.2015 - 9 Beschluss über die Entgeltordnung der Stadt Klü...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es sollte folgende Änderung vorgenommen werden:

§ 1 Abs. 3 Ein Entgelt wird nicht erhoben:

  • bei der Verwendung durch örtliche Parteien, Wählervereinigungen und Einzelpersonen
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Beschluss:

Der Finanzausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die anliegende Entgeltordnung der Stadt Klütz über die Vergabe des Verwertungsrechts für das Stadtwappen nebst vorgenannter Änderung.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

davon anwesend:                           

6

Zustimmung:             

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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