23.11.2015 - 19 Haushaltsstelle 21501 - 52313000 " Regionale Sc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 19
- Zusätze:
- Verfasser: Sandra Pettkus
- Gremium:
- Stadtvertretung Klütz
- Datum:
- Mo, 23.11.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Es erfolgt eine Diskussion zum Sachverhalt, insbesondere zur Beschlussempfehlung des Hauptausschusses. Es liegt in der Entscheidungskompetenz des Hauptausschusses, einen Akustikplaner zu beauftragen. Diese Entscheidung hat der Hauptausschuss auch bereits getroffen. Die Aufhebung eines Sperrvermerkes bedarf jedoch der Entscheidung der Stadtvertretung.
Da in der sich anschließenden Diskussion nicht abschließend geklärt werden kann, ob die in dem hier betroffenen Bewirtschaftungskonto befindlichen Haushaltsmittel übertragbar wären, z.B. als Rückstellung für unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen, wird empfohlen, den Sperrvermerk für das PSK 21501-5231300 aufzuheben und diese Mittel als Deckungsquelle für ein Investitionskonto zu nutzen. Da in dem dafür erforderlichen Investitionskonto die entsprechenden Mittel nicht in ausreichender Höhe vorhanden sind, wird sofort eine überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung beschlossen, gedeckt durch die nicht in Anspruch genommenen Mittel aus dem Bewirtschaftungskonto 21501-5231300. Die Mittel aus dem Investitionskonto sollen in 2016 übertragen werden, damit in den Winterferien 2016 die erforderlichen Arbeiten durchgeführt werden können. Dem Bauausschuss wird die Entscheidungskompetenz übertragen: Auswertung der Arbeit des Akustikplaners und Beauftragung der erforderlichen Arbeiten. Erst mit der Festlegung aus dem Bauausschuss dürfen die Mittel verwandt werden.
Herr Jung lässt über den – wie zuvor dargestellt – geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, den Sperrvermerk für das PSK 21501-5231300 aufzuheben und diese Mittel als Deckungsquelle für ein Investitionskonto zu nutzen. Da in dem dafür erforderlichen Investitionskonto die entsprechenden Mittel nicht in ausreichender Höhe vorhanden sind, wird sofort eine überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung beschlossen, gedeckt durch die nicht in Anspruch genommenen Mittel aus dem Bewirtschaftungskonto 21501-5231300. Die Mittel aus dem Investitionskonto sollen in 2016 übertragen werden, damit in den Winterferien 2016 die erforderlichen Arbeiten durchgeführt werden können. Dem Bauausschuss wird die Entscheidungskompetenz übertragen: Auswertung der Arbeit des Akustikplaners und Beauftragung der erforderlichen Arbeiten. Erst mit der Festlegung aus dem Bauausschuss dürfen die Mittel verwandt werden.