23.11.2015 - 15 Ausbau der Dorfstraße Niederklüt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Jung informiert ausführlich über den Sachverhalt.

 

Frau Zimmer erläutert, dass die geänderte Kostenrechnung sich auf die 3,50 m Straße und 1,50 m Gehweg beziehen. Der Bauausschuss hatte empfohlen, die Ausbauvariante nur zu favorisieren, wenn sich die Kosten nicht wesentlich ändern. Die jetzt vorgelegte Kostenerhöhung wurde durch die um 50 cm erweiterte Straßenbreite verursacht. Diskutiert wird, ob die Ausbauvariante wieder auf den Ursprung zurück gefahren werden sollte. Die breitere Straße wird jedoch für den Ausweichverkehr als notwendig erachtet.

 

Für die Straßenbeleuchtung müssen parallel Fördermittel beantragt werden. Diese sollten über die ILERL-Förderung beantragt werden.

 

Herr Jung stellt den Antrag, die Beschlussvorlage zu ändern, so dass sie der Bauausschussempfehlung entspricht – mit Ausnahme des Laternentyps, der denen der Klützer Nebenstraßen entsprechen soll. Über diesen Änderungsantrag besteht Einigkeit.

 

Herr Jung lässt nunmehr über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Planung wie folgt anzupassen:

1)                  Die Breite des Gehweges wird auf 1,50 Meter inklusive Bord festgesetzt.

2)                  Die Breite der Fahrbahn wird auf 3,50 Meter festgesetzt.

3)                  Die Pflasterung des Gehweges erfolgt in dem Pflaster, welches beim Gehwegbau Grundshagen verwendet wurde.

4)                  Eine neue Beleuchtungsanlage ist zu installieren.

Für die Laternen wird der Lampentyp gemäß Festlegungen für die Klützer Nebenstraßen verwendet.

5)                  Eine Leerrohrverlegung für die digitalen Medien wird festgesetzt.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

15

davon anwesend:

13

Zustimmung:

13

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

Vorgaben der Stadt in die Planungsunterlagen eingearbeitet, FM beantragt, Realisierung der Maßnahme steht noch aus

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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