13.07.2015 - 14 Beschluss zur finanziellen Beteiligung der Stad...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es kommt zu einer intensiven, teils kontroversen Diskussion über diese Beschlussvorlage.

 

Herr Scheuffler erfragt, warum nicht auch mit anderen Anbietern, z.B. der Musikschule Fröhlich, Gespräche geführt wurden, ob sie für die Vorschüler der Kita die musikalische Früherziehung anbieten wollen. Diese Frage kann nicht beantwortet werden.

 

Herr Szibor informiert, dass die Eltern bereits über die Kreismusikschule über das Angebot informiert wurden und auch, dass die Stadt Klütz hier die volle Finanzierung übernimmt. Herrn Szibor liegt dazu ein Beispielschreiben eines Elternteils vor, welches er verliest. Diese Verfahrensweise der Kreismusikschule löst Empörung bei den Stadtvertretern aus.

 

Es wird erfragt, ob die Kooperationsvereinbarung vorliegt. Der Verwaltung liegt diese nicht vor.

 

Nach intensiver Diskussion beantragt Herr Nevermann, diese Angelegenheit in den Finanzausschuss, der hierüber noch gar nicht befunden hatte, zu verweisen. Dieser Antragt wird mit 5 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen abgelehnt.

 

Daraufhin wird über die Beschlussvorlage abgestimmt.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt,  vorbehaltlich der Bestätigung des Jugendamtes zur Zulässigkeit dieses Angebotes für die musikalische Früherziehung der Vorschulkinder in der Kindertagesstätte „Klützer Schloßspatzen“ einen finanziellen Zuschuss in Höhe von 1.280,00 Euro für das Kalenderjahr 2015 bereitzustellen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

15

davon anwesend:

14

Zustimmung:

7

Ablehnung:

4

Enthaltung:

3

Befangenheit:

0

 

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Verlauf der Sachbearbeitung:

Da der Beschluss vorbehaltlich der Zustimmung des Landkreises NWM erfolgt ist und der Landkreis NWM keine Zustimmung erteilt hat, kann der Beschluss nicht umgesetzt werden.

 

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