13.07.2015 - 10 Satzung über die 6. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Stadtvertreter beraten über die Beschlussvorlage.

 

Herr Jung stellt nunmehr den Antrag, die Beschlussvorlage dahingehend zu ändern, dass nunmehr der Hauptausschussempfehlung gefolgt wird:

HA-Beschlussempfehlung

 

Diesem Änderungsantrag wird einstimmig zugestimmt, so dass Herr Jung nunmehr den geänderten Beschluss zur Abstimmung stellt.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Beschluss über die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Güldenhorn".

Das Plangebiet der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 wird wie folgt begrenzt:

- im Nordosten durch Verkehrsfläche (Wendeanlage St. Jürgen-Ring) und ein Grundstück für die Wohnbebauung (St. Jürgen - Ring Nr. 10/11),

- im Südosten durch die Umgehungsstraße L 03,

- im Westen durch die Wohnbebauung Güldenhorn Nr. 18, Nr. 19 und die Verkehrsfläche "Güldenhorn"

Die Plangeltungsbereichsgrenze ist der beigefügten Übersicht zu entnehmen.

 

  1. Das Planungsziel besteht in Folgendem:

- Änderung der vorhandenen Nutzungen in Flächen für Wohnbebauung.

 

  1. Die 6. Änderung des Bebauungsplanes wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses hinzuweisen.

 

  1. Bei der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB ist darüber zu informieren, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann. Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

15

davon anwesend:

14

Zustimmung:

12

Ablehnung:

0

Enthaltung:

2

Befangenheit:

0

 

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

 

Beschluss an das zuständige Planungsbüro weitergeleitet.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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