02.02.2015 - 19 2. Angebot zum Abschluss einer öffentlich-recht...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, den Grundstückseigentümern im Sanierungsgebiet der Stadt Klütz, die bisher keinen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Stadt Klütz über die Ablösung des Sanierungsbeitrages geschlossen haben, ein 2. Angebot zum Abschluss einer Ablösevereinbarung zu unterbreiten. So die Vereinbarungen vor dem 30. Juni 2015 geschlossen werden, gewährt die Stadt einen Bewertungsabschlag in Höhe von 10 % auf die vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis NWM ermittelte sanierungbedingte Bodenwerterhöhung.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

15

davon anwesend:                           

13

Zustimmung:             

11

Ablehnung:

1

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

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