18.11.2014 - 8 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 ...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Steigmann erörtert die Beschlussvorlage. Es kommt zu einer regen Diskussion der Ausschussmitglieder. Herr Kupsch schlägt eine Ablehnung der Beschlussvorlage vor, weil mit der Schaffung eines Baufensters eine überproportionale Wertsteigerung für das Grundstück erfolgen würde, die in keinem Vergleich zu dem Kaufpreis als Grünfläche (Grünland) stehen würde. Herr Klein gibt zu bedenken, dass diese Verfahrensweise eigentlich nur ein anderer Weg ist, um mit einer B-Plan-Änderung Baurecht zu erlangen, was bis dato nach §34 BauGB von der Gemeinde immer abgelehnt wurde. Herr Apelt stimmt den Äußerungen von Herrn Kupsch zu. Er sieht es ebenfalls so, dass durch die Schaffung eines Baufensters mit einem geänderten B-Plan eine Wertsteigerung des Grundstückes hergestellt wird.

 

Herr Steigmann lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen beschließt dem Antrag auf Erlass der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 Tarnewitz Dorf gemäß beigefügtem Antrag auf Kosten des Antragstellers stattzugeben.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:                           

7

Zustimmung:             

0

Ablehnung:

7

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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