10.09.2015 - 8 Antrag auf 1. Änderung des vorhabenbezogenen Be...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel, macht Ausführungen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes. Unabhängig ob es sich um den B-Plan Nr.8 oder VE Plan Nr. 4 handelt, bedarf es der Änderung, um für die zur  Hauptnutzug gehörenden Nebengebäude eine Baugrenze in den B- Plan mit aufzunehmen. Die Klärung zu den Bebauungsplänen erfolgt bis zur Gemeindevertretung.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt dem Antrag auf 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 in der Ortslage Beckerwitz, entsprechend der nachfolgend aufgeführten Zielsetzungen, für das Flurstück 59/2 stattzugeben.

 

1. Erhöhung der GRZ von 0,3 auf 0,4 innerhalb des allgemeinen Wohngebietes ( zzgl. der ohnehin zulässigen Überschreitungen für Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen mit 50 vom 100)

 

2. Regelung der Zulässigkeit für die Dachgestaltung von Anbauten ( für geplanten Wintergarten mit Flachdach und Dachterrasse )

 

3. Reduzierung der Hecke am Grundstücksrand

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

davon anwesend:

4

Zustimmung:

4

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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