10.09.2015 - 8 Antrag auf 1. Änderung des vorhabenbezogenen Be...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Verfasser: Julia Tesche
- Datum:
- Do., 10.09.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Mahnel, macht Ausführungen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes. Unabhängig ob es sich um den B-Plan Nr.8 oder VE Plan Nr. 4 handelt, bedarf es der Änderung, um für die zur Hauptnutzug gehörenden Nebengebäude eine Baugrenze in den B- Plan mit aufzunehmen. Die Klärung zu den Bebauungsplänen erfolgt bis zur Gemeindevertretung.
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt dem Antrag auf 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 in der Ortslage Beckerwitz, entsprechend der nachfolgend aufgeführten Zielsetzungen, für das Flurstück 59/2 stattzugeben.
1. Erhöhung der GRZ von 0,3 auf 0,4 innerhalb des allgemeinen Wohngebietes ( zzgl. der ohnehin zulässigen Überschreitungen für Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen mit 50 vom 100)
2. Regelung der Zulässigkeit für die Dachgestaltung von Anbauten ( für geplanten Wintergarten mit Flachdach und Dachterrasse )
3. Reduzierung der Hecke am Grundstücksrand
