11.11.2014 - 13 Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen nach §...

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Wortprotokoll

Die Bauausschussmitglieder befinden bei einer Beurteilung des Vorhabens nach § 34 BauGB, die Art und das Maß der baulichen Nutzung in Wahrstorf als Wohngebiet einzustufen, als nicht zutreffend, da einige Ferienwohnungen im Ort bekannt sind. Es ist zu überprüfen, ob beide Nutzungen in einem Gebäude zulässig sind.

 

Der Bauausschuss beschließt, sich einstimmig zu enthalten.

 

Die Überprüfung und ggf. erforderliche Überarbeitung der Beschlussvorlage, seitens der Verwaltung, erfolgt zur Gemeindevertretung.

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