22.07.2014 - 9.2 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 der...

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Wortprotokoll

Herr Musilinski teilt mit, dass er hinsichtlich der finanziellen Lage der Gemeinde Hohenkirchen um Einblick bittet. Frau Maaß teilt mit, dass ab dem 01.01.2012 in den Gemeinden des Amtes Klützer Winkel gemäß Kommunal-Doppik Einführungsgesetz das Haushalts- und Rechnungswesens auf die doppelte Buchführung der Gemeinden umgestellt worden ist. Sie tätig zu diesem doppischen System der Kommunen, welches sich in allen grundlegenden Fragen an das HGB anlehnt, grundsätzliche Erläuterungen.

 

Herr Ebermann teilt mit, dass im Internet der Haushaltsplan nicht eingestellt ist. Frau Maaß teilt mit, dass nach der Kommunalverfassung die Haushaltssatzung öffentlich bekannt zu machen ist. Die Bekanntmachungspflicht erstreckt sich nicht auf den Haushaltsplan und seine Anlagen. Die Haushaltssatzung der Gemeinde Hohenkirchen ist im Internet unter Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht.

 

Um den neuen Mitgliedern des Finanzausschusses einen weiteren Einblick in den Haushalt 2014 der Gemeinde Hohenkirchen zu gewähren, schlägt Herr Kutz vor, diesen den Haushaltsplan zur Verfügung zu stellen.

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